Seit dem 1. Februar 2008 hat der Kirchenvorstand von St. Lambertus die Verwaltung & Finanzierung der Gemeinde St. Andreas übernommen. In dem erweiterten KV sollen die Gemeinde St. Andreas vertreten:

Bertram Greefrath

Günther Born

 

Wir danken den Mitgliedern dea allen KV von St. Andreas für ihre Arbeit und hoffen auf ihr weiteres Engagement für unsere Gemeinde und die Pfarrei.

Zum Übergang in die Großpfarrei fügen wir hier noch eine Erläuterung des ausgeschiedenen KVs von St. Andreas an:

Liebe Gemeindemitglieder,

nach der Entscheidung des Bischofs zur Neugliederung der Pfarreien wurden für die Gebiete der künftigen Großpfarreien Koordinierungsausschüsse gebildet, um die Arbeit der bisherigen Pfarreien aufeinander abzustimmen, im Aufgabenbereich der Kirchenvorstände der Koordinierungsausschuss Personal, Finanzen und Liegenschaften. Im Gebiet der Großpfarrei St. Lambertus trat der Ausschuss, bestehend aus den Pfarrern und je einem Mitglied des Kirchenvorstandes der bisherigen Pfarreien, erstmals am 07.03.2006 im Pfarrheim von St. Andreas zusammen, in der Folgezeit zu weiteren 9 Sitzungen mit jeweils umfangreicher Tagesordnung reihum in den bestehenden Pfarreien und Gemeinden, beginnend mit den Pfarrzentren der 'weiteren Kirchen'. Mitarbeiter des Generalvikariats haben die Arbeit des Ausschusses begleitet.

Soweit Beschlüsse der Kirchenvorstände in Personal- und Finanzangelegenheiten der kirchenaufsichtlichen Genehmigung bedurften, war Voraussetzung für deren Erteilung das zustimmende Votum der Koordinierungsausschusses.

Die Umnutzung der Kirche St. Martin befand sich zur Zeit der dortigen Sitzung am 08.06.2006 bereits in fortgeschrittenem Planungsstadium, inzwischen wurde das Seniorenzentrum St. Martin in Betrieb genommen. Das von den Gremien der Pfarrei St. Hubertus und Raphael für die Kirche St. Raphael bevorzugte Projekt generationenübergreifenden Wohnens befindet sich noch im Planungsstadium.

Themenschwerpunkte der weiteren Sitzungen waren die Erhebung des Personalstandes der bisherigen Pfarreien und dessen aus finanziellen Gründen notwendige Anpassung an die neuen Strukturen, die Erstellung einer Übersicht über die Liegenschaften, ihre Nutzung, die daraus erzielten Einnahmen sowie die Frage, in welchem Umfang die Nutzung der bisherigen Pfarrzentren für die Gemeindearbeit notwendig, wünschenswert bzw. finanzierbar ist.

In der Sitzung vom 22.10.2007 hat sich die künftige Verwaltungsleiterin, Frau Schmelz, vorgestellt. Ihre Aufgabe wird es sein, den Pfarrer von administrativen Aufgaben zu entlasten.

In der letzten Sitzung des Gremiums am 05.12.2007 hat Herr Oberrechtsrat Evers von der Zentralabteilung Recht im Generalvikariat die Besonderheiten der Zusammensetzung des Kirchenvorstandes der Großpfarrei St. Lambertus erläutert. Während bei den meisten Pfarreien im Bistum Essen auch diejenigen Pfarreien, die Sitz der Großpfarrei werden, aufgehoben werden und damit die Amtszeit der Kirchenvorstände endet, wird die Pfarrei St. Lambertus zur Vermeidung von Gefährdungen der finanziellen Leistungen des Landes - Patronats- und Baulastverpflichtungen - nicht aufgehoben. Deshalb bleibt der bisherige Kirchenvorstand weiterhin im Amt. Dies gilt bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl Ende 2009, bei der dann die Hälfte der bisherigen gewählten Kirchenvorsteher von St. Lambertus zur Wahl steht. Bei den übrigen Kirchengemeinden, deren Pfarrgebiet nach der Aufhebung der Pfarreien der Pfarrei St. Lambertus zugewiesen wird, endet die Amtszeit der Kirchenvorsteher mit dem Tag der Aufhebung. Durch die aus der Gebietszuweisung folgenden Erhöhung der Seelenzahl von St. Lambertus muss die Zahl der Kirchenvorsteher den geänderten Bedingungen angepasst werden, statt bisher 8 sind es nunmehr nach dem einschlägigen Vermögensverwaltungsgesetz 16. Bei der Besetzung der weiteren 8 Stellen wären grundsätzlich zunächst die Ersatzmitglieder der letzten Kirchenvorstandswahl in St. Lambertus zu berücksichtigen. Sofern diese das Amt nicht antreten, gilt § 8 Abs. 3 Vermögensverwaltungsgesetz, wonach der Kirchenvorstand (d.h. der bisherige von St. Lambertus) wählt, wenn die Ersatzliste erschöpft ist. Bei den Kandidaten für diese Berufung kann der Kirchenvorstand frei unter den wählbaren Angehörigen der erweiterten Kirchengemeinde St. Lambertus auswählen, sich also auch für Personen entscheiden, die aus dem Bereich des neu hinzugekommenen Pfarrgebiets stammen. Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen für die Wählbarkeit. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 21 Jahre alt ist, sofern er nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchengliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist. Es ist zu beachten, dass die Personen Mitglieder der Gemeinde (= St. Lambertus in den erweiterten Grenzen) sind und seit einem Jahr an dem Orte der Gemeinde (= Zivilgemeinde Stadt Essen) wohnen. Zu beachten ist noch, dass durch das Los bestimmt wird, welche 4 von den zu berufenden 8 Personen sich bei der nächsten turnusmäßigen Wahl in 2009 zur Wahl stellen, da dann die Hälfte der nunmehr 16 Kirchenvorsteher neu zu wählen ist und sich auf jeden Fall die 4 Kirchenvorsteher der bisherigen Kirchengemeinde St. Lambertus wegen des Ablaufs ihrer dann sechsjährigen Amtszeit der Wahl stellen müssen. Vorgesehen ist, dass die Kirchenvorstände der mit Ablauf des 31.01.2008 aufgelösten Pfarreien dem Kirchenvorstand von St. Lambertus je 2 Mitglieder zur Hinzuwahl vorschlagen.

Der Kirchenvorstand von St. Andreas trat am 29.01.2008 zu seiner letzten Sitzung zusammen. Damit endet für 8 Kirchenvorsteher die meist langjährige Amtszeit. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Koordinierungsausschuss lässt hoffen, dass auch im vergrößerten Kirchenvorstand von St. Lambertus die Belange der Gemeinde St. Andreas gewahrt bleiben.

Bertram Greefrath, st. Vorsitzender des Kirchenvorstandes